Beim Immobilienrecht dreht sich alles um das Grundstück, das Haus und die Wohnung. Umfasst werden grundstücksbezogene Verträge wie bspw. Kauf, Verkauf oder Schenkung von Grundstücken und Eigentumswohnungen oder die Belastung mit Grundschulden, Nießbrauchrechten oder Dienstbarkeiten.
Im Wohnraummietrecht und Gewerberaummietrecht stehen sich die Interessen von Vermietern und Mietern gegenüber, bei der Gestaltung von Mietverträgen, bei Nutzungsregelungen, bei Kündigung und Räumung und vielen weiteren Fragestellungen.
Das Wohnungseigentumsrecht beginnt mit der Begründung von Wohnungseigentum und der Schaffung einer Gemeinschaftsordnung. Es regelt jedoch auch die vielfältigen Rechtsbeziehungen innerhalb einer bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft und mit der Hausverwaltung.
Das Immobilienrecht hat dabei enge Berührungspunkte auch zum Vertragsrecht und zum Baurecht, speziell zum Bauträgerrecht.