RECHTSANWÄLTE ROSSET, MERZ & PARTNER
Schwarzwaldstraße 1, 79117 Freiburg, Telefon 0761-705250
Familienrecht
Das Familienrecht umfasst in erster Linie die Regelungen, die sich auf die durch Ehe und Verwandtschaft begründeten Rechtsverhältnisse beziehen. Aber auch das Recht der Betreuung und der Vormundschaft zählt dazu. Daneben nimmt das Recht der nicht miteinander verheirateten Partner und deren Kinder immer größeren Raum ein.
Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht umfasst die Gestaltung und Durchsetzung wirtschaftsrechtlicher Verträge ebenso wie die Schaffung gesellschaftsrechtlicher Strukturen. Es beinhaltet die Gründung von Unternehmen in allen Rechtsformen, die Zusammenarbeit und Kooperation auf nationaler und internationaler Ebene bis hin zum Verkauf von Unternehmen und Gesellschaften.
Arztrecht
Das Arztrecht umfasst die beruflich relevanten Rechtsverhältnisse von Ärzten und Zahnärzten, deren Kooperationen, Praxisverkauf und -erwerb, deren Mitgliedschaft in Kammer und KV mit allen daraus entstehenden Rechten und Pflichten, wie auch die Beziehungen zu den angegliederten Behörden z.B. Zulassungsausschuss und Prüfungsgremien, Berufsgerichtsbarkeit usw.
Arbeitsrecht
Erbrecht
Durch das Erbrecht wird gewährleistet, dass das Privateigentum einer Person bei ihrem Tod nicht untergeht, sondern auf einen oder mehrere Rechtsnachfolger übergeht. Dazu gehören auch die Verpflichtungen des Erblassers. Von wesentlicher Bedeutung ist daher die Testierfreiheit des Erblassers, d.h. seine Befugnis, selbst darüber zu entscheiden, wer seinen Nachlass erhält.
Mietrecht, Immobilienrecht
Baurecht, Architektenrecht
Das private Baurecht regelt die vertraglichen Beziehungen für alle Arten von Bauleistungen. Es gilt für Bauherren, Handwerker, Bauunternehmer, Generalunternehmer und Subunternehmer. Neben dem Werkvertragsrecht des BGB gelten eine Vielzahl ergänzender Regelungen, beispielsweise die VOB/B, die vielen Vertragsverhältnissen zugrunde liegt.
Gesellschaftsrecht
Wir beraten Sie bei allen Fragen Ihrer Unternehmensorganisation, insbesondere bei der Gründung, dem Zusammenschluss oder bei der Entwicklung von Gemeinschaftsunternehmen oder Kooperationen. Wir entwerfen und optimieren gesellschaftsvertragliche Regelungen und beraten Sie in allen Fragen der Unternehmensnachfolge. Gesellschaften, ihre Gesellschafter und Geschäftsführer unterstützen wir bei der Gestaltung und Umsetzung gesellschaftsrechtlicher Regelungen und im operativen Tagesgeschäft.
Steuerrecht
Das Steuerrecht ist wesentlicher Bestandteil unserer Gestaltungsberatung. Es berührt insbesondere die Bereiche des Wirtschaftsrechts, des Gesellschaftsrechts und des Erbrechts. Steuerrechtliche Überlegungen bestimmen maßgeblich gesellschaftsrechtliche Gestaltungen, Nachfolgeüberlegungen und Möglichkeiten der vorweggenommenen Erbfolge.