Familienrecht
Das Familienrecht umfasst in erster Linie die Regelungen, die sich auf die durch Ehe und Verwandtschaft begründeten Rechtsverhältnisse beziehen. Aber auch das Recht der Betreuung und der Vormundschaft zählt dazu. Daneben nimmt das Recht der nicht miteinander verheirateten Partner und deren Kinder immer größeren Raum ein.