Das individuelle Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen bestehender Arbeits- und Dienstverhältnisse.
Das kollektive Arbeitsrecht beinhaltet Fragen der Mitbestimmung und des Tarifvertragsrechts.
Aus Sicht der Arbeitgeber sind unter anderem betroffen die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen, die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Fragen des Betriebsübergangs, der Mitbestimmung, des Tarifvertragsrechts oder des Mindestlohns.
Für Arbeitnehmer stellen sich Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigung und Kündigungsschutz, Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen, Elternzeit, Abmahnungen, Zeugnis oder Urlaub oder Urlaubsabgeltung.
Diese vielfältigen Fragestellungen sind nicht nur umfangreich gesetzlich geregelt, sondern auch stark durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte geprägt.
Das Arbeitsrecht hat enge Verbindungen zum Wirtschaftsrecht und zum Sozialrecht.