Familienrecht

Familienrecht

Das Familienrecht umfasst in erster Linie die Regelungen, die sich auf die durch Ehe und Verwandtschaft begründeten Rechtsverhältnisse beziehen. Aber auch das Recht der Betreuung und der Vormundschaft zählt dazu. Daneben nimmt das Recht der nicht miteinander verheirateten Partner und deren Kinder immer größeren Raum ein.

Behandelt werden insbesondere die Fragen der Trennung, Ehescheidung und Auflösung von Lebenspartnerschaften und die damit zusammenhängenden Rechtsprobleme. Dazu gehören auch die so genannten Folgesachen wie Unterhalt des Ehegatten/Partners und der Kinder, Versorgungsausgleich, eheliches Güterrecht, Umgangs- und Sorgerecht und die Verteilung der Haushaltsgegenstände sowie die Vermögensauseinandersetzung.

Das Familienrecht weist zudem zahlreiche Berührungspunkte zu anderen Rechtsgebieten wie dem Steuerrecht, dem Sozialrecht und dem Erbrecht auf.

Zunehmende Bedeutung erfahren Sachverhalte mit internationalem Bezug. Die Verhältnisse gemischt-nationaler oder ausländischer Ehen und deren Auflösung sowie die Regelung der damit verbundenen Angelegenheiten stellen hohe Anforderungen an den Rechtsanwender. Dabei gilt es, neben den deutschen auch internationale Rechtsvorschriften zu beachten.

Dr. Gerrit Tubbesing
Christoph Möller
Maja Lucia Jena

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