Familienrecht

Familienrecht

Das Fam­i­lien­recht umfasst in erster Lin­ie die Regelun­gen, die sich auf die durch Ehe und Ver­wandtschaft begrün­de­ten Rechtsver­hält­nisse beziehen. Aber auch das Recht der Betreu­ung und der Vor­mund­schaft zählt dazu. Daneben nimmt das Recht der nicht miteinan­der ver­heirateten Part­ner und deren Kinder immer größeren Raum ein.

Behan­delt wer­den ins­beson­dere die Fra­gen der Tren­nung, Eheschei­dung und Auflö­sung von Lebenspart­ner­schaften und die damit zusam­men­hän­gen­den Recht­sprob­leme. Dazu gehören auch die so genan­nten Folge­sachen wie Unter­halt des Ehegatten/Partners und der Kinder, Ver­sorgungsaus­gle­ich, ehe­lich­es Güter­recht, Umgangs- und Sorg­erecht und die Verteilung der Haushalts­ge­gen­stände sowie die Ver­mö­gen­sau­seinan­der­set­zung.

Das Fam­i­lien­recht weist zudem zahlre­iche Berührungspunk­te zu anderen Rechts­ge­bi­eten wie dem Steuer­recht, dem Sozial­recht und dem Erbrecht auf.

Zunehmende Bedeu­tung erfahren Sachver­halte mit inter­na­tionalem Bezug. Die Ver­hält­nisse gemis­cht-nationaler oder aus­ländis­ch­er Ehen und deren Auflö­sung sowie die Regelung der damit ver­bun­de­nen Angele­gen­heit­en stellen hohe Anforderun­gen an den Recht­san­wen­der. Dabei gilt es, neben den deutschen auch inter­na­tionale Rechtsvorschriften zu beacht­en.

Dr. Ger­rit Tubbesing
Christoph Möller
Maja Lucia Jena

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