Erbrecht

ErbrechtDurch das Erbrecht wird gewährleistet, dass das Privateigentum einer Person bei ihrem Tod nicht untergeht, sondern auf einen oder mehrere Rechtsnachfolger übergeht. Dazu gehören auch die Verpflichtungen des Erblassers. Von wesentlicher Bedeutung ist daher die Testierfreiheit des Erblassers, d.h. seine Befugnis, selbst darüber zu entscheiden, wer seinen Nachlass erhält.

Die Testierfreiheit ist insbesondere durch das Pflichtteilsrecht der nächsten Angehörigen begrenzt. Trifft der Erblasser keine Entscheidung, was mit seinem Vermögen nach seinem Tode geschehen soll, geht das Erbe auf die Familienangehörigen über, insbesondere den Ehegatten und die Kinder. Mehrere Erben bilden hierbei eine Erbengemeinschaft. Eine besondere Annahme der Erbschaft ist hierbei nicht erforderlich, sie fällt dem oder den Erben automatisch zu. Das kann im Falle eines überschuldeten Nachlasses Risiken bergen.

Wesentlicher Bestandteil anwaltlicher Tätigkeit im Bereich des Erbrechts ist die Erarbeitung sinnvoller Testamente, mit denen der Wille des Erblassers umgesetzt und Streit unter den Erben nach Möglichkeit vermieden wird. Daneben sind Fragen der „Auseinandersetzung“ von Erbengemeinschaften von erheblicher Bedeutung und die Regelung von Pflichtteilsansprüchen.

Zum Bereich des Erbrechts zählt aber auch schon die rechtliche Gestaltung der Vermögensnachfolge vor dem Erbfall.

Dr. Gerrit Tubbesing
Maja Lucia Jena

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