Arztrecht

8ArztrechtDas Arztrecht umfasst die beruflich relevanten Rechtsverhältnisse von Ärzten und Zahnärzten, deren Kooperationen, Praxisverkauf und -erwerb, deren Mitgliedschaft in Kammer und KV mit allen daraus entstehenden Rechten und Pflichten, wie auch die Beziehungen zu den angegliederten Behörden z.B. Zulassungsausschuss und Prüfungsgremien, Berufsgerichtsbarkeit usw.

Dr. Christoph Rosset

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