Baurecht, Architektenrecht

_MG_8525Das private Baurecht regelt die vertraglichen Beziehungen für alle Arten von Bauleistungen. Es gilt für Bauherren, Handwerker, Bauunternehmer, Generalunternehmer und Subunternehmer. Neben dem Werkvertragsrecht des BGB gelten eine Vielzahl ergänzender Regelungen, beispielsweise die VOB/B, die vielen Vertragsverhältnissen zugrunde liegt.

Neben der Vertragsgestaltung stellen sich am Bau häufige und vielfältige Fragen bei der Vertragsdurchführung: offene Vergütungsansprüche für erbrachte Leistungen, das Auftreten von Mängeln und die Sicherung von Gewährleistungsrechten, die Änderung oder die Kündigung von Bauverträgen…

Eng verknüpft mit dem privaten Baurecht ist das Recht der Architekten und Ingenieure. Neben Vergütungsfragen und dem Recht der HOAI stellen sich auch hier Fragen der Haftung und Gewährleistung beispielsweise bei der Bauplanung und Bauüberwachung.

Das öffentliche Baurecht betreuen wir insbesondere im Zusammenhang mit Baugenehmigungsverfahren. Das Baurecht erfordert sowohl außergerichtliches Vorgehen wie auch die prozessuale Vertretung in selbständigen Beweisverfahren, Gerichtsverfahren oder Verwaltungsverfahren.

Dr. Bastian Reissinger
Joachim Merz

Kommentare sind geschlossen.