Das Wirtschaftsrecht umfasst die Gestaltung und Durchsetzung wirtschaftsrechtlicher Verträge ebenso wie die Schaffung gesellschaftsrechtlicher Strukturen. Es beinhaltet die Gründung von Unternehmen in allen Rechtsformen, die Zusammenarbeit und Kooperation auf nationaler und internationaler Ebene bis hin zum Verkauf von Unternehmen und Gesellschaften.
Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Produkten, das Angebot von Dienstleistungen, die Überlassung von Wissen oder Schutzrechten, die Erbringung von Bau- und Werkleistungen, die Ausgestaltung von Handels- und Wirtschaftsbeziehungen – für alles werden spezifische Gestaltungen benötigt. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kooperationsverträge, Rahmenverträge oder individuell ausgehandelte Verträge sind Beispiele der vielfältigen Erscheinungsformen.
Wir beraten Sie in allen Fragen des nationalen und internationalen Absatzes von Waren und Dienstleistungen und den entsprechenden Vertriebsformen, insbesondere im Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht. Bei der Auswahl der geeigneten Vertriebsform und allen vertraglichen Gestaltungen in diesem Zusammenhang unterstützen wir Sie. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Umsetzen und Aushandeln vertriebsrechtlicher Regelungen. Wir unterstützen Sie auch bei der Gestaltung von Kooperationen und Joint Ventures mit anderen Unternehmen im In- und Ausland. Sollte dies erforderlich werden, arbeiten wir mit befreundeten ausländischen Kanzleien zusammen.
Bei der Ausgestaltung Ihres Vertriebssystems prüfen wir kartellrechtliche Implikationen und verteidigen Sie in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Mitbewerbern.
Wir helfen Ihnen beim Schutz und der Durchsetzung Ihrer gewerblichen Schutzrechte.
Moderne Kommunikations- und Vertriebswege stellen ebenso anspruchsvolle Voraussetzungen wie internationale und multilinguale Bezüge.
Das Wirtschaftsrecht ist dabei eng verzahnt mit anderen Rechtsbereichen wie dem Arbeitsrecht, dem gewerblichen Rechtsschutz, dem Wettbewerbs- und Kartellrecht oder dem Steuerrecht.