Das Steuerrecht ist wesentlicher Bestandteil unserer Gestaltungsberatung. Es berührt insbesondere die Bereiche des Wirtschaftsrechts, des Gesellschaftsrechts und des Erbrechts. Steuerrechtliche Überlegungen bestimmen maßgeblich gesellschaftsrechtliche Gestaltungen, Nachfolgeüberlegungen und Möglichkeiten der vorweggenommenen Erbfolge.
Wir bearbeiten auch originär steuerrechtliche Fragestellungen in Einspruchs- und Klagverfahren sowie Selbstanzeigen. Dies gilt gerade auch im Hinblick auf grenzüberschreitende Sachverhalte zur Schweiz und nach Frankreich.
Dabei arbeiten wir eng mit mehreren Steuerberatungskanzleien und im Bedarfsfalle auch mit Fachanwälten für Strafrecht zusammen.