Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Wir beraten Sie bei allen Fragen Ihrer Unternehmensorganisation, insbesondere bei der Gründung, dem Zusammenschluss oder bei der Entwicklung von Gemeinschaftsunternehmen oder Kooperationen. Wir entwerfen und optimieren gesellschaftsvertragliche Regelungen und beraten Sie in allen Fragen der Unternehmensnachfolge. Gesellschaften, ihre Gesellschafter und Geschäftsführer unterstützen wir bei der Gestaltung und Umsetzung gesellschaftsrechtlicher Regelungen und im operativen Tagesgeschäft.

Wir begleiten Sie beim Kauf von Unternehmen und Beteiligungen (M&A) sowie bei Kooperationen und Joint Ventures mit deutschen und internationalen Partnern. Gegebenenfalls greifen wir auf unser Netz befreundeter ausländischer Kanzleien zurück.

Zu unseren Mandanten gehören zumeist inhabergeführte mittelständische Unternehmen und familiengeführte internationale Konzerne. Im Rahmen von Verwaltungsrats- und Beiratstätigkeiten unterstützen wir Sie bei der Umsetzung langfristiger Ziele und Strategien mit unserer gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Erfahrung.

Kompetent und effizient helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer gesellschaftsrechtlichen Ansprüche und Interessen vor Gericht und in Schiedsverfahren.

Bei der Übernahme von Unternehmen sind auch arbeitsrechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Auch bei der Gestaltung von Geschäftsführerdienstverträgen, Mitarbeiter- und Erfolgsbeteiligungen ergeben sich Verknüpfungen zum Arbeitsrecht und Steuerrecht. Wir können Sie auch zu diesen Themen umfassend und kompetent aus einer Hand beraten.

Joachim Merz
Dr. Bastian Reissinger

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