Arztrecht

Das Arztrecht umfasst die beruflich relevanten Rechtsverhältnisse von Ärzten und Zahnärzten, deren Kooperationen, Praxisverkauf und -erwerb, deren Mitgliedschaft in Kammer und KV mit allen daraus entstehenden Rechten und Pflichten, wie auch die Beziehungen zu den angegliederten Behörden z.B. Zulassungsausschuss und Prüfungsgremien, Berufsgerichtsbarkeit usw.

Dr. Christoph Rosset

Rechtsanwalt Dr. Christoph Rosset
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